Scheiden tut weh. Insgesamt gab es 2018 circa 17.000 Scheidungen in der Schweiz. Demnach dauert eine Ehe ungefähr 15 Jahre. Bei einer Scheidung benötigt man einen Scheidungsanwalt. Dass Paare wirklich bis zum Tod eines Partners zusammen bleiben, ist nahezu unwahrscheinlich. Meistens verfügen die Eheleute über keinen Ehevertrag. Wenn sie einen Ehevertrag haben, wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt. Häufig wird im Allgemeinen das Finanzielle durch Gerichte geregelt. Im Idealfall erfolgt die Scheidung einvernehmlich, dann gibt es am wenigsten Unstimmigkeiten und Probleme.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen diverse Dokumente, zum Beispiel das zusammen unterschriebene Scheidungsbegehren, eingereicht werden. Die zusammen unterschriebene Scheidungskonvention wird vom Anwalt / Scheidungsanwalt verfasst. Es werden Quittungen über die Finanzen verlangt. Im Scheidungsbegehren stehen die Personalien beider Parteien und ob sie die Nebenfolgen selbst darlegen oder das Gericht entscheiden soll.
Entscheiden die Parteien selbst, ist dies in der Scheidungskonvention ersichtlich. Das betrifft vor allem das Sorgerecht für die Kinder, das Besuchsrecht, den Unterhalt für den Nachwuchs, die Unterhaltungszahlungen für den Ex-Partner, die güterrechtliche Trennung und die Vorsorgeteilung. Wichtige Unterlagen sind das Familienbüchlein, Einkommensnachwese, Steuererklärungen, der Mietvertrag, Fixkosten und Rentenbezüge.
Bei der Gerichtsverhandlung geht es darum, ob der Scheidungswille nicht beeinflusst wurde und ob eine Einigung erzielt werden konnte. Die Scheidungskonvention wird analysiert. Es kann vielleicht eine zweite Anhörung geben. Sofern das Gericht die Scheidungskonvention ratifiziert hat, ist sie vor dem Gesetz gültig, besonders bezüglich der Kinderbelange, der Alimente und des Unterhalts.
Wenn die Scheidung im Übrigen nur von einem Partner ausgeht, ist die Verfahrensweise tatsächlich anders. Häufig können sich die ehemaligen Ehegatten über finanzielle Belange nicht einigen und benutzen die Kinder zum Schlagabtausch. Dann müssen die Verheirateten schon zwei Jahre getrennt voneinander gelebt haben. Meist ist für eine Seite die Ehe unzumutbar. Das heißt, es gab Misshandlungen, eine Straftat wurde begangen, die Persönlichkeitsrechte wurden verletzt, Belästigungen fanden statt oder es lag Stalking vor. Auch liederlicher Lebensstil, Ehebruch oder Scheinehe sind Gründe für eine Scheidung.
Der Kläger muss ein Aussöhnungsbegehren im entsprechenden Kanton stellen. Es wird ein Kostenvorschuss verlangt. Wer verliert, zahlt im Endeffekt die Gerichtskosten bzw. Anwaltskosten.
Quellen
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/427049/umfrage/scheidungen-in-der-schweiz/